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01.03.2012

Betreff: AW: AW: Dispensierrecht vom 29.02.2012 vom 01.03.2012

Liebe Monika!
Ich weiß ja nicht, aus welchem Teil Bayerns Du kommst- aber so läuft es selbst in (Großteilen) Bayern nicht.
Und: wir sollten alle vorsichtig mit solchen pauschalen Aussagen umgehen.
Für den Bereich nördliches Bayern gilt auf jeden Fall bzw. kann ich nach meiner Erfahrung sagen:
- der Medikamentenbezug läuft gesetzeskonform über Hoftierazt oder SGD
- Bestandsbetreuung ist eigentlich erwünscht, aber Kosten und Leistung stehen oft nicht im rechten Verhältnis zu einander Wir haben einen Mangel an guten Tierärzten- und die wenigen Guten laufen Gefahr, dass, wenn sie bei Neukunden nicht irgendwann "nein" sagen, bald nicht mehr zu den Guten gehören

Natürlich kann und wird es wenige Betriebe geben, die sich illegal Medikamente besorgen- das wir d aber weder eine Verschärfung / Abschaffung des Dispensierrechts noch die QS Datenbank verhindern.
Die Verantwortlichen Veterinäre müssen sich fragen lassen- auch ein Minister Remmel:
Wenn die Kontrollen der Veterinärämter sich darauf beschränken, ob Herkunft und Verbrauch schön dokumentiert sind, gehet das am Ziel vorbei.
Mit dem Taschenrechner wäre doch im Einzelfall nachzurechnen, wie hoch der Aufwand pro Mastschwein und Sau ist. Und wenn der Kontrolleur meint, es wäre der Einsatz zu hoch: dann, Bitteschön, soll er doch allen Mut und alles Fachwissen zusammen nehmen und mit dem zuständigen Tierarzt reden und sich das erklären lassen anstatt mit einem Generalverdacht den Landwirt anzugehen.

Gruß
Martin



Antwort auf:

Hallo , wer immer Du auch bist ,

in Bayern gehen die Uhren scheinbar wirklich etwas anders . Tierarzneimittel zu kaufe , ohne vorher die Behandlung tierärztlich abzustimmen , ist m.E. nicht nur fahrlässig , sondern auch verboten .
Bleibt zu klären , woher die Leute diese Präparate egentlich beziehen .
Betreuungsverträge sind seitens QS sogar vorgeschrieben .
Interessant , dass die tierärztliche Bestandsbetreuung in Bayern vom Jungbauernarbeitskreis übernommen wird .
Herzlichen Glückwunsch !

Grüße , Gerd




Antwort auf:

Hallo Monika,

schön, dass es bei Dir so ist, wie Du beschrieben hast.

Bei uns in Bayern, im ehemaligen Fechterland, ist es anders.
Hier kaufen die Bauern bevorzugt nur Tierarzneimittel, möglichst ohne Tierarzt, - und die Beratung über die Anwendung der abgegebenen Medikamente soll noch kostenlos dazugegeben werden.
Ansonsten glaubt man dem Ringassistenten und dem Besamungstechniker und den Berufskollegen vom Arbeitskreis der Jungbauern oder der Ferkelerzeuger usw.
Bestandsbetreuung ist nicht wirklich erwünscht, weil kostet Geld.
Bestandsbetreuung ist bei Betriebsgrößen von 40 Mastschweinen oder zwischen
40 und 120 Zuchtschweinen sehr schwierig- erst recht bei Nebenerwerbslandwirten. 60 % der bayerischen Bauern sind Nebenerwerbslandwirte.




Antwort auf:

Hallo Ernst,

ich habe noch nie davon gehört, dass angestellte Tierärzte Provisionen für zusätzlich verkaufte Medikamente bekommen.
Ganz abgesehen davon: Welcher Landwirt kauft gerne Medikamente? Er ist doch stets bemüht, seine Betriebskosten gering zu halten und versucht in Zusammenarbeit mit seinem Tierarzt, den Medikamenteneinsatz so weit wie möglich zu reduzieren. Warum sonst haben wir wohl immer die Diskussion über die Tierarztkosten pro Sau/Ferkel und Jahr?

Ich bin mir sicher, dass der Tierarzt, der Medikamente in zu großen Mengen einsetzt, seine Kunden früher oder später verlieren wird. Landwirte sind gottseidank kritsch!

viele Grüße

Monika


Antwort auf:

Frage zum Dispensierrecht

Die Kritik zum Antibiotikaverbrauch wird auch durch das Bezahlsystem der angestellten Tierärzte bedründet. Wenn ein angestellter Tierarzt zum Grundgehalt, durch Provisionzahlungen durch zusätzlichen Medikamentenverkauf bezahlt wird, ist das kaufmännisch richtig. Es stellt sich aber die Frage, ob der angestellte Tierarzt dadurch nicht immer in Konfliktsituationen kommt.

Ist das so richtig Gruß Ernst Els


Antwort auf:

Hallo zusammen,

das Dispensierrecht (Apothekenrecht) für Tierärzte steht ernsthaft auf dem Prüfstand. Man wirft den Tierärzten vor, aus Gewinnstreben zu viele Antibiotika verkaufen zu wollen. Der Landwirt steht im Generalverdacht, Antibiotika als Leistungsförderer einsetzen zu wollen.

Hier einige Hintergrundinformationen und am Ende der Hinweis auf eine wichtige Bundestagspetition!!

Sicher! Das tierärztliche Apothekenrecht schafft Einkommen. Warum aber auch nicht?

Gänzlich unerträglich wird es aber, wenn unterstellt wird, dass Tierärzte „massenhaft“ Antibiotika verkaufen wollten, um ihr Einkommen aufzubessern und Landwirte diese Arzneimittel auch fordern, um das Wachstum ihrer Tiere zu fördern.

Diese Unterstellungen sind einfach falsch!
Die Fakten sind:

1. Antibiotika kosten - zum Teil sehr viel – Geld!
2. Der Einsatz von Antibiotika ist für den Landwirt mit Zeit und Arbeit verbunden!
(Verabreichung, Einhaltung von Wartezeiten (Schlachtverbot))
3. Die Bedeutung von Antibiotika als Masthilfsmittel wird deutlich überschätzt
4. Der Einsatz von Antibiotika folgt grundsätzlich den Kriterien „Guter Veterinärmedizinischer Praxis“ und wird fachlich durch die so genannten Antibiotikaleitlinien beschrieben. In diesem Zusammenhang schätze ich, dass der Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin deutlich häufiger von Resistenztesten (Wirksamkeitsprüfungen) begleitet wird, als dies in der Humanmedizin der Fall ist. Die dort kursierenden Probleme mit MRSA müssen zunächst einmal als deutlich hausgemacht bezeichnet werden und sind zunächst nicht die Folge des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung.
5. Die Qualität des bestandsbetreuenden Tierarztes wird heutzutage an seiner Fähigkeit bemessen, Konzepte zur Krankheitsvorbeuge zu entwickeln. Wir integrieren uns in Fragen der Haltung, der Fütterung, des Managements und entwickeln vorbeugende Impfkonzepte (an denen wir wirklich gerne verdienen, da sie wirtschaftlich und verbraucherfreundlich sind).
6. Zu hohe Tierarztkosten sind der Anfang vom Ende einer Tierarzt-Landwirtsbeziehung und keinesfalls Ausdruck einer wechselseitig zufriedenstellenden Gewinnsituation.
7. Eine zeitnahe Akutbehandlung insbesondere größerer Tiergruppen ist an Wochenenden bzw. Feiertagen und in Notfällen nur noch schwierig bis gar nicht möglich (z.B. bei APP, PIA, Dysenterie, usw,…..)

Eine Änderung des Vertriebsweges bringt nicht mehr Sicherheit
Der drohende Verlust des tierärztlichen Apothekenrechtes ist keinesfalls mit mehr Verbrauchersicherheit verbunden! Aktuell arbeiten wir mit den Betrieben auf der Grundlage von Betreuungsverträgen, die angemessene Betreuungsintervalle vorsehen. Der Kontakt ist unmittelbar, Behandlungserfolge werden kontrolliert und dokumentiert; es werden Konzepte zu weiterer Diagnostik besprochen und gemeinsam Maßnahmen zur Krankheitsvorbeuge geplant und umgesetzt.
Der Verlust des Dispensierrechtes wird für den Landwirt (übrigens auch für Pferde- und Hundehalter) durch den Umweg einer externen Apotheke sehr umständlich und mit einer enormen Kostenexplosion verbunden sein, denn der Einkommensverlust des Tierarztes muss durch entsprechend hohe Beratungs-/ Behandlungshonorare aufgefangen werden. Und schließlich möchte/muss die zusätzliche Apotheke natürlich auch verdienen.
Viel entscheidender ist aber, dass die Kontrolle über Einsatz und Verbleib der Arzneimittel keinen Deut besser wird. Und wird der Tierarzt weniger schnell verschreiben? Unsinn! Warum auch? Vielleicht sogar öfter - weil unbefangener - wird der Tierarzt auf Nummer sicher gehen und die Notwendigkeit eines Antibiotikums sehen, um den schnellen Behandlungserfolg zu gewährleisten. Schließlich kann einem jetzt selbst der Bauer nicht mehr vorwerfen, man wolle nur Geld verdienen…

Im Bundestag läuft aktuell eine Petition (Nr. 22430) zu diesem Thema. Bitte registriert Euch und unterzeichnet alle diese Petition.

Der Link ist (einfach kopieren und einfügen):

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D22430


Dr. Rolf Nathaus