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05.12.2016

Betreff: AW: AW: GIRL-Gutachten nach Gerichtsprozess

https://agrarrecht.wordpress.com/profil/


Antwort auf:

Mich wundert ja doch sehr der große zeitliche Abstand von 1995 zu 2016. Ich würde dringend einen Anwalt konsultieren, der sich mit Agrarrecht oder Verwaltungsrecht auskennt.
Könnte es sein, dass zwischen euch und dem Nachbarn ein ganz anderer Grund vorliegt, um euch das Leben schwer zu machen?

Hilfreich könnte auch folgender Link sein:

http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/auslegungshinweise_girl_mv.pdf

Begründung und
Auslegungshinweise zur
Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung
von Geruchsimmissionen

Mit freundlichen Grüßen
Dr.Reinhold Heggemann


Antwort auf:

Hallo zusammen!
Wer hat Erfahrungen mit einem GIRL-Gutachten?
Als wir 1995 unsere Schweineställe auf strohlose Haltung umstellten, sind wir mit rechtlichen Klagen eines Nachbarn, der selbst eine kleine Landwirtschaft betrieb, konfrontiert worden.
Der Vorwurf: Die Ferkelerzeugung verstoße gegen das Bundesimmissionschutzgesetz und gefährde seine Gesundheit und die seiner Familie.
Auf unserem Betrieb werden 62-66 (!) Sauen gehalten.
Der vom Gericht bestellte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass im Bereich des Innenhofes und des Wohngebäudes des Klägers die Grenzwerte sehr weit unterhalb der TA Luft und der Tierschutz- und Arbeitsplatzverordnung liegen.
Nur die Geruchsimmissionen bewegen sich oberhalb des Grenzwertes, könnten aber durch die Erhöhung der Abluftkamine deutlich unter die kritische Grenze fallen.
Wir setzten dann die Empfehlung des Gutachters exakt um.
Nun verlangt das Gericht von uns ein GIRL Gutachten für 40.000€-65.000€ um zu beweisen, das wir das Urteil erfüllt haben. Als Gutachterin wurde Frau Sabine Barth bestellt.

Meine Fragen in die Runde, wer hat bei solch einem kleinen Sauenbestand schon einmal so viel Geld für ein Gutachten bezahlt? Kennt jemand Sabine Barth als Gutachterin?

Sollte so ein Gutachten die einzige Möglichkeit sein, um dem Gericht den Beweis zu erbringen, müssten wir den Sauenbestand aufgeben, obwohl Bestandsschutz besteht.
Seht iht noch eine andere Möglichkeit?

Viele Grüße....