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09.12.2013

Betreff: AW: AW: Mastplätze statt Sauenplätze vom 04.12.2013 vom 06.12.2013

Hallo Franz,

vor langer Zeit wars grob gesagt mal 1:3. Zählt zumindestens bei uns im Nordwesten niicht mehr, weil immer auf die Vorbelastung bei Nährstoffeinträgen geguckt wird. Dabei kann ein Änderungsantrag auch schon mal in die Hose gehen.

Grüße Heiner


Antwort auf:

Hallo Franz,

Du musst die GVE der BiMSch erst einmal umrechnen in Mastplätze: siehehttp://www.tll.de/ainfo/archiv/ve_schl.pdf
Beachten muss Du dann die Ammoniakemmission, die sich auf Grund der Mastschweinehaltung wahrscheinlich erhöhen wird.
Wenn Du in dem genehmigten Rahmen bleiben willst musst Du beides berechnen und dann hast Du ungefähr die Zahl der zu haltenden Mastschweine.
viele Grüße
Christine

Antwort auf:

Wenn ich eine Bimsch-Genehmigung für 560 Sauen besitze, wieviele Mastplätze wären das, wenn ich es ändern lassen möchte?
Gruß Franz