12.02.2018
Betreff: AW: AW: Nabelbruch
Hallo Dirk,
lass das Ferkel von einem Tierarzt operieren. Das ist normalerweise ein komplikationsloser Eingriff.
Du bist nach dem Tierschutzgesetz auch dazu verpflichtet das Ferkel behandeln zu lassen ( Pflegegebot in § 2 Nr.1).
Der Nabelbruch ist eine Gesundheitsstörung, die zum Tode des Tieres führen kann, wenn die natürliche Bewegung der in die Bruchpforte vorgefallenen Dünndarmschlingen eingeschränkt wird.
Vorher wird das Tier aber leiden und Schmerzen haben.
Wenn der Nabelbruch beim Kauf des Tieres noch nicht zu sehen war, bzw. wenn Dich der Verkäufer nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dann handelt es sich um einen (verborgenen) Mangel (§ 434 BGB, Sachmangel).
§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB sagt: "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.".
Rechte des Käufers regelt § 437 BGB. Der Verkäufer ist zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Aus Gründen des Tierschutzes brauchst Du das Ferkel nicht zurückgeben.
Du kannst versuchen, Dir die Behandlungskosten vom Verkäufer erstatten zu lassen. Und bitte vergiss nicht Deine Ferkel bei der Tierseuchenkasse anzumelden.
Und besorge Dir eine Betriebsnummer beim Landwirtschaftsamt.
Antwort auf:
ist das Ferkel mit dem Nabelbruch ein männliches oder weibliches Tier? ist der Unterschied optisch auch bekannt, nicht, dass ein männliches Tier für ein Schwein mit Nabelbruch gehalten wird. Generell haben Nabelbrüche eine Chance, leider liegt es jetzt an vielen Fakten: Stall, Belegdichte, Geschlecht und natürlich die Größe des Bruch´s.
MFG Nicole(049 1729688508)
Antwort auf:
Hallo an alle hier ich habe mir zwei Ferkel zum groß ziehen gekauft doch eins hat nen nabelbruch kann es damit überhaupt normal wachsen oder sterben die Ferkel eher freue mich über Antworten p.s das sind meine ersten Schweine die ich selber aufziehen möchte Gruß Dirk