26.01.2017
Betreff: AW: AW: Schweinehaltungsverordnung
Guten Morgen,
die SchweinehaltungshygieneVO gilt für alle Schweine, weil die Schweinepest auch vor Hobbyschweinen nicht Halt macht.
Sie müssten sich erstmal als Schweinehalter beim Veterinäramt registrieren lassen und dann dort erfragen, wie Ihr Amt das haben will. Ein doppelter Zaun im Abstand von einem Meter ist auf jeden Fall nötig.
mit freundlichen Grüßen
Ulrike Guttenberger
Antwort auf:
Hallo,
die Schweinehaltungsverordnung ist für alle Schweinehalter gültig, egal ob 1 oder 10000 Schweine, da gibt es keine Ausnahme. Jedes Schwein, was gehalten wird, muss beim zuständigen Vet. Amt angemeldet werden und die Haltung wird durch die Behörde kontrolliert. Da gibt es keine Ausnahme, wir sind in Deutschland.
Christine
Antwort auf:
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich lebe im Außenbereich und besitze eine an mein Grundstück angrenzende Wiese mit Stall. Dieser Stall besteht aus drei von einander getrennten Boxen.Dieser wiederum steht in einem abgetrennten Bereich( paddock), den wir für die Reitponys unserer Kinder genutzt haben. Da unsere Kinder heute erwachsen sind haben wir drei schottische Hichlandrinder auf der Weide. Gerne würde ich für den Eigenbedarf zwei Schweine dazustellen. Ist das laut Schweinehaltungsverordnung erlaubt? Alles was ich im Netz finden kann scheint sich eher auf professionelle Betriebe zu beziehen. Gibt es für den privaten Hausgebrauch andere Richtlinien? Freue mich auf eine fundierte Antwort,
M.Maasjost