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02.05.2008

Betreff: AW: AW: Zwischenmaß Kastenstand vom 21.04.2008 vom 01.05.2008

Hallo,

in der Schweinehaltungsverordnung gibt es keine Vorgaben mit genauen
Angaben.

Allerdings sollen die Sauen "ungehindert hinlegen und aufstehen können sowie Kopf und Gliedmaßen austrecken können"

Kann also nur in Länder-Richtlinien (z.B. Fördervorhaben) zu finden sein.

Mit freundlichem Gruße
Dr. Dirk Hesse


Antwort auf:

hallo, soweit ich weiß muss ein kastenstand für altsauen 70cm breit sein.
für jungsauen reicht weniger, wobei das nur sehr wenig plätze sind. bin mir bei den jungsauen nicht sicher ob 60cm reicht oder ob es 65cm sein müssen. wobei bei 65cm die gefahr des rumdrehens der sauen schon wieder sehr groß ist.
gruß steffen

Antwort auf:

Hallo,

kann mir jemand sagen wie das Achsmaß bzw Zwischenmaß von Kastenständen laut Vorschrift sein muß?

Gruß Torsten