29.11.2010
Betreff: AW: Fress- Fang- Stände vom 24.11.2010
Hallo Joerg,
zu Deiner Nachfrage bzgl. SelbstSchutz-Fress-Liege-Staenden:
Ich gehe davon aus, das sich auch bei diesem Thema die Ausfuehrungshinweise des Landes Niedersachsen als Basis durchsetzen werden.
Hier ist u.a. ausgefuehrt, das die Flaeche unter dem Trog mitgerechnet werden kann, wenn
- die Sau ihre Schnauze ungehindert unter den Trog schieben (d.h. 15cm Bodenabstand der Trogunterseite),
- sowie ungehindert Futter aufnehmen kann.
Mit freundlichem Gruße
Dr. Dirk Hesse
www.agrikontakt.de,
Antwort auf:
Hallo Pigpooler,
ich möchte im kommenden Jahr in meine Gruppenhaltung investieren.
Meine Frage lautet:
Was wird als Fläche für die Sau gerechnet, wenn ich z.B einen Stand, welcher 2400mm lang und 700mm breit ist, incl. hochgelegter Futtertrog, welcher ca. 400mm breit ist, einbaue.
Wird die Fläche des Troges abgezogen???
Danke für jede Info.
MfG Jörg