18.03.2015
Betreff: AW: Initiative Tierwohl vom 16.03.2015
Hallo Erwin,
ich berate und begleite bundesweit mehrere Betriebe auf dem Weg zur Initiative Tierwohl (ITW).
Aus dieser Erfahrung folgende Antworten:
1) Anmeldephase vom 01.04.15 bis 30.04.15 wann Du Dich anmeldest ist egal
2) Umsetzungsverpflichtung
d.h. wichtig ist der Tag der angegeben wird, an dem die Kriterien erfuellt sind.
3) Dein Buendler muss Dich anmelden.
Wenn Du Dich anmeldest, bist Du in jedem Fall erst mal dabei ...
Allerdings erfolgen die Erstaudits in Reihenfolge des zur Umsetzung angegebenen Termins. D.h. es koennte passieren, das das Geld zum 15.05.15 alle ist, und wenn Du Deinen Termin am 30.05.15 hast kaemmst Du dann auf die Warteliste.
4) Die Stallklima- und Wasserchecks musst Du zum Erstaudit vorlegen.
Du kannst also auch erst nach Anmeldung machen lassen.
Entscheidend ist das Datum das Du als Umsetzzungszeitpunkt angibst.
Mit freundlichem Gruße
Dr. Dirk Hesse
www.agrikontakt.de
Antwort auf:
Hallo Kollegen,
ich beabsichtige mit meinem Maststall bei der Initiative Tierwohl mit zu machen.
Ich würde mich am 1.4. anmelden und angeben,dass ich ab sofort!!! 10 % mehr Platz und Beckentränken realisieren kann.
Wie lange Vorlaufzeit hat man, wenn man sich anmeldet?
Ich werde mir nämlich KEINE einzige Beckentränke installieren, bevor nicht sicher ist, dass ich "mit im Boot" bin.
Wenn ich allerdings Bescheid bekomme, dass ich "dabei" bin hätte ich immer noch nen paar Tage Zeit bis zum Audit und könnte die Beckentränken nachrüsten. Zusätzlich nen paar Schweine umstallen bzw. ausstallen und alles wäre in Ordnung.
Wie sieht das mit den Klima- und Wasser- Checks aus?
Muss man hier in Vorleistung gehen? Ich zahle ja keine Gebühren für die Checks und anschliessend komm ich nicht mit in die Initiative Tierwohl, weil das Boot schon voll ist.
Wie sind die Regelungen?
Wie sind Eure Meinungen?
Gruss, Erwin