Header-Grafik

16.05.2006

Betreff: AW: Obduktion vom 16.05.2006

Hallo Herr Becker,
Sie dürfen natürlich alles machen, denn wir leben ja in einem freien Land. Es gibt aber Ausnahmen.


Nur sollten Sie wissen, dass Sektionen nur in entsprechenden Einrichtungen durchgeführt werden dürfen, wobei auch die Möglichkeit bestehen kann, bei der TBA entsprechend "nachzuschauen" (ich vermeide das Wort "Sektion").
Stallgassensektionen sind verboten - für alle Personen (incl. Profs, Doktoren, Doppeldoktoren etc).
Sie können auf Ihrem Betriebsgelände einen Sektionsraum (nach Vorschrift) einrichten, um dort durch Fachkundige Sektionen durchführen zu lassen. Dies ist zulässig, muss aber bei den Behörden angezeigt werden.

Wenn Sie aufgeschnittene Kadaver abgeben, können Sie fast sicher sein, dass sich irgendwann jemand bei Ihnen meldet. Den ist ist Gesetzlich verboten.

Mit freundlichen Grüßen
eg hellwig
Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) EG Hellwig


Antwort auf:

Moin Moin!

Ich war im Frühjahr in Afrika und dort haben die ihre toten Schweine fast
alle selbst obduziert. Die Farmer kannten sich durch die langjährige
Erfahrung schon einigermaßen gut aus und konnten so eigentlich immer
zumindest grob sagen woran das Tier gestorben ist.

Jetzt die Frage: Darf ich das in Deutschland überhaupt selber machen? und nimmt mir die Tierkörperverwertung diesen aufgeschnittenen Kadaver noch ab?

Mit freundlichen Grüßen Christoph Becker