12.04.2011
Betreff: AW: Umbau Deckzentrum vom 11.04.2011
Hallo,
laut E. Meyer besteht ein Verletzungsrisiko im Abferkelstall, fast nicht in den uebrigen Bereichen.
Die Risiken lassen sich wie folgt aufzaehlen:
- Schlitzrichtung ist diagonal zur Liegerichtung der Sau
- Uebergaenge zwischen einzelnen Bodenelementen nicht optimal
- nicht entgratete Kanten.
Somit geht von Schlitzen im Boden von Fress-Liegebuchten im Besamungsbereich praktisch kein Risiko der Zitzenverletzung aus.
Andererseits gilt es in den Tagen nach dem Absetzen, die uebersschuessige Milch moeglichst gut abzuleiten, damit es keine aufsteigenden Infektionen in der Zitze geben kann.
Insofern scheint mir hier ein moeglichst hoher Schlitzanteil geboten, wobei die Schlitze in Liegerichtung der Sau verlaufen sollten, und entgratet sein muessen.
Im Falle einer Gruppenhaltung darf der Schlitzanteil 15% nicht ueberschreiten.
Im Uebrigen:
Laut TNHVo:
"Bei Einzelhaltung darf der Liegebereich fuer JS und Sauen nicht ueber Teilflaechen hinaus perforiert sein, durch die Restfutter fallen oder Kot oder Harn abfliessen kann."
Laut Ausfuehrungshinweisen des Landes Niedersachsen:
"Der Boden soll ueberwiegend den Charakter einer geschlossenen Flaeche haben.
Zur Sicherstellung der Tritt- und Rutschfestigkeit darf der Boden mit Abflussmoeglichkeiten fuer Fluessigkeiten (z.B. Milch) versehen sein."
Alles klar?!
Mit freundlichem Gruße
Dr. Dirk Hesse
www.agrikontakt.de,
Antwort auf:
Hallo,
wie soll die Gestaltung des Fußbodens im Deckzentrum aussehen?
Es soll ja eine quasi "geschlossene" Fläche sein, mit Teilbereichen....
Die 1m feste Fläche ab Trogkante gilt ja nicht bei Einzelhaltung.
Unseren Landwirten wird in einem Landkreis gesagt, dass der Boden erst hinter der Sau perforiert sein darf, also kein Spaltenboden mit z.B. 14% Perforation unter der Sau sein darf.
Welche Erfahrungen gibt es dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kräupl
Anmerkung:
Vielen Dank , die Ausführungshinweise kenne ich in Schriftform.
Bei uns wird argumentiert, dass die Spaltenschlitze eine erhöhte Gefahr zur Zitzenverletzung darstellen und somit nicht im Liegebereich der Sau anzuordnen sind. -> also geschlossene Fläche.
Mit dieser Forderung unseres Vet.amtes (LK Barnim) müssten unter allen Kastenständen die Spaltenböden ausgetauscht werden gegen geschlossene Platten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kräupl
Antwort auf:
Hallo Florian!
Schau mal auf der Homepage von der VzF-GmbH nach.
Dort stehen unter "Aktuelles" die Anforderungen der neuen Tierhaltungsverordnung ausführlich beschrieben, auch für deinen gewünschten Bereich Deckzentrum.
http://www.vzf-gmbh.de/index.php
Gruß
Burkhard
Antwort auf:
Hallo Pigpooler,
überall liesst man von der Tierschutznutztierhaltungsverordnung, welche ab dem Jahr 2013 für uns Sauenhalter die Vorgaben bezüglich Gruppenhaltung, Platzebedarf, Spaltenbreite etc. etc. regelt.
Ich möchte in den nächsten Wochen allerdings mein Deckzentrum umbauen (modernisieren) und wollte anfragen, welche Vorschriften ich dort zu beachten habe.
Da die Sauen dort ja bis zum 28. Tag nach der Belegung - zum ruhigen Einnisten der Eier - in Einzelhaltung gehalten werden dürfen fällt dort z.B. die Regel mit dem 2 Meter breiten Gang bei doppelreihigen Aufstallung hinter den Sauen weg.
Aber welche anderen Kriterien habe ich zu berücksichtigen? Müssen auch im Deckzentrum die Kastenstände für Altsauen auf 70 cm Innenmaß stehen und 65 cm für Jungsauen? Gelten dort die Spaltenmaße von ... mm)???
Ich möchte das Deckzentrum jetzt schon so mit neuen Kastenständen bestücken, dass ich alles für 2013 richtig mache.
Über Antworten freue ich mich schon jetzt,
Gruss, Florian