Ohne Mykoplasmen - Impfung geht nichts mehr
Der große Wurf!
Die Impfung gegen Mycoplasma hyopneumoniae hat sich in den letzten Jahren als wirksame Prophylaxemaßnahme gegen die Ferkelgrippe (Enzootische Pneumonie) erwiesen und ist zum Standard von Tiergesundheitsprogrammen geworden. Da es kaum ferkelgrippefreie Bestände gibt, verzichten nichtimpfende Betriebe bewusst auf eine stabile Tiergesundheit, die pro Mastschwein mit 3 - 8,00 DM zu veranschlagen ist.
Selbst impfen?
In vielen Regionen wird der Mykoplasmen-Impfstoff von den Tierärzten an die Tierhalter abgegeben. Dies ist nur statthaft, wenn ein Antrag des Tierhalters zur Ausnahme nach Impfstoffverordnung vom Kreis bzw. von der Bezirksregierung positiv beschieden wurde. Eine solche Ausnahmegenehmigung wird nicht von allen Behörden ausgestellt und sie ist, wenn sie denn erteilt wird, an hohe Auflagen gebunden. Dies ist richtig, in der Regel sollte die Impfung Aufgabe des Tierarztes sein. Der Fachmann weiß, was ein Impfstoff ist und was nach dessen korrekter Applikation im Tier abläuft. Sofern Impfstoffe ohne behördliche Genehmigung abgegeben werden, handelt es sich um illegales Tun, das bestraft werden kann. Der Tierarzt kann eventuell seine Approbation verlieren, der Tierhalter wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Rechenschaft gezogen werden. Setzen Sie ihren Tierarzt also nicht unter Druck, wenn er sich weigert, Impfstoffe abzugeben!
Impfung so früh wie möglich
Die Ferkel infizieren sich meist in den ersten Lebenstagen über ihre Mütter. Schön wäre, wenn diese Infektion durch eine Muttertierimpfung verhindert werden könnte. Derartige Versuche sind mit negativem Ergebnis durchgeführt worden. Als richtig hat sich eine Impfung am 3. Lebenstag erwiesen. Auch für die Mykoplasmen-Impfung gilt, dass nur gesunde Tiere
geimpft werden dürfen. Ferkel mit Coli-Durchfällen sind krank, eine Impfung dieser Tiere darf also nicht erfolgen. Betriebe mit Durchfallproblematik sollten den Impfzeitpunkt vorverlegen oder warten, bis der Durchfall erfolgreich behandelt wurde. Ein Schutz der Tiere gegen Mycoplasma hyopneumoniae ist nur mit einer zweimaligen Impfung zu erreichen.
Zusätzliche Anmerkungen
Die 2. Impfung erfolgt in der Regel beim Absetzen. Bei Auftreten von Lungenentzündungen bereits nach dem Absetzen z. B. im Flatdeck kann die 2. Impfung ausnahmsweise ca. 7 – 10 Tage vorher erfolgen.
In der Praxis hat sich die gemeinsame Gabe von Eisenpräparaten zeitgleich mit der ersten Mykoplasmen-Impfung durchgesetzt. Jedoch darf auf keinen Fall der Impfstoff zusammen mit dem Eisen in einer „Mischspritze“ gegeben werden.
Beide Verabreichungen sollten unbedingt ortsgetrennt erfolgen.
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