Programm des BMVEL zur Futtermittelsicherheit als Beitrag zur Lebensmittelsicherheit (Stand: 12.06.2001)
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
- Verbot der Verfütterung bestimmter tierischer Proteine und Fette
- Fortführung des bis zum 30. Juni 2001 in der Europäischen Union geltenden Verbotes der Verfütterung tierischer Proteine und Ausweitung des Verbotes auf bestimmte tierische Fette.
- Obligatorische offene Deklaration von Mischfuttermitteln
- Einführung der obligatorischen offene Deklaration von Mischfuttermitteln, d.h. Angabe der in Mischfuttermitteln enthaltenen Einzelfuttermittel mit Gewichtsprozenten, in der EU.
- Positivliste zugelassener Futtermittelausgangserzeugnisse
- Schaffung einer Positivliste der zugelassenen Futtermittelausgangserzeugnisse mit Bezeichnung, Beschreibung, Qualitätsanforderungen und Angaben über Inhaltsstoffe in Zusammenarbeit mit den interessierten Wirtschaftskreisen zbd auf wissenschaftlicher Grundlage.
- Verbot von Antibiotika zur Leistungsförderung
- Kurzfristiges Verbot der Verwendung von antibiotischen Leistungsförderern als Futtermittelzusatzstoffe in der Europäischen Union und flankierende Maßnahmen im Tierarzneimittelbereich mit dem Ziel der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung.
- Gentechnisch veränderte Futtermittel
- Schaffung von Regelungen für die Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futtermitteln in der EU zur Sicherung der Unbedenklichkeit für Mensch, Tier und Umwelt, der Transparenz und Rückverfolgbarkeit.
- Prüfung, ob die Einführung einer Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" analog zu bereits bestehenden Regelungen für Lebensmittel, zweckmäßig und rechtlich zulässig ist.
- Anforderungen an Futtermittelhersteller und -transporteure
- Ausdehnung der bereits für Hersteller und Inverkehrbringer von Mischfuttermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen geltende Anzeige- bzw. Anerkennungspflicht EG-weit auf alle Bereiche des Futtermittelsektors und die Verpflichtung der Betriebe zur Einführung von Produktionssicherheitssystemen.
- Stärkung der Eigenverantwortung der Wirtschaft; hierzu können in eigener Verantwortung erarbeitete Branchenleitlinien für die gute Herstellungspraxis unter Einbeziehung des Konzeptes der systematischen Kontrolle kritischer Produktionspunkte (sog. HACCP-Konzept) einen wichtigen Beitrag leisten.
- Einbeziehung der Importeure und Transporteure von Futtermitteln und Zusatzstoffen in die Entwicklung von Sicherheitskonzepten.
- Dokumentationspflichten für Futtermittelhersteller
- Verlängerung der derzeitig geltenden Frist zur Aufbewahrung von Buchführungsunterlagen von 3Jahren auf 10Jahre, um insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel nach Feststellung von BSE-Erkrankungen zu ermöglichen.
- Ausdehnung der Aufbewahrung von Rückstellmustern aus der Futtermittelproduktion, sofern die Haltbarkeit der Produkte es erlaubt, auf 6Monate, um die Ursachenermittlung im Fall von Kontaminationen zu gewährleisten.
- Verbesserung der Futtermittelüberwachung
- Intensivierung der Futtermittelüberwachung; hierzu wurde bereits im März von der Agrarministerkonferenz in Cottbus ein detailliertes Programm beschlossen und im Internet veröffentlicht. (siehe hierzu folgende pdf-Datei:Futtermittelüberwachung in Deutschland - Nationales Kontrollprogramm gemäß Artikel 22 der Richtlinie 95/53/EG) Sollte dieser Link nicht funktionieren, benötigen Sie den "Acrobat Reader"! Download HIER!
- Verbesserung der Futtermittelüberwachung durch Qualifizierung des mit der Durchführung beauftragten Personals; in einer Futtermittelkontrolleursverordnung sollen bundeseinheitlich entsprechende Anforderungen an die Aus- und Fortbildung des Personenkreises festgelegt werden.
- Verschärfung von Straf- und Bußgeldvorschriften
- Die Umsetzung dieser Zielstellung ist bereits durch das BSE-Maßnahmengesetz vom 19.Februar2001 erfolgt.
- Aktionsplan für besondere Ereignisse
- Erarbeiten einen Aktionsplans in Verbindung mit einem Schnellwarnsystem zur Sicherung eines einheitlichen Vorgehens von Bund und Ländern in besonderen Situationen, z.B. Feststellung überhöhter Schadstoffgehalte in Futtermitteln; in diesem Aktionsplan sollen Maßnahmen, Befugnisse, Zuständigkeiten und Informationswege festgelegt und aktuell gehalten werden.
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