Vorschlag der EU-Kommission über Verbesserungen in der Schweinehaltung
Die Europäische Kommission hat heute (16.01.01) einen Bericht über die intensive Schweinehaltung sowie einen Vorschlag zur Änderung der EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Schweinen angenommen, bei dem es um die Verbesserung der Haltungsbedingungen geht. Der Vorschlag verbietet es, Sauen für den größten Teil der Tragezeit in Einzelbuchten unterzubringen, was ihre Bewegungsfreiheit drastisch einschränkt. Auch legt er Regelungen für die allgemeine Verbesserung der Lebensbedingungen für Schweine und Ferkel, einschließlich Anforderungen an Lebensraum, Stallfläche und geeignete Fütterungssysteme fest. Neue Anforderungen für die Ausbildung der in den Betrieben arbeitenden Personen werden ebenfalls eingeführt. Zusätzlich schlägt die Kommission strengere Regelungen für Lärm- und Lichtbelastung, Zugang zu Futter und Wühlmaterial, das Absetzmindestalter für Ferkel und Bodenausführungen sowie ein Verbot der schlimmsten Arten routinemäßiger Verstümmelungen vor. Damit sollten die gravierendsten Probleme der Schweineintensivhaltung beseitigt werden, die der Bericht der Kommission aufgezeigt hat, der sich auf eine gründliche Analyse ihres Wissenschaftlichen für Tiergesundheit und Tierschutz (SCAHAW) stützt.
David Byrne, für Gesundheits- und Verbraucherschutz zuständiger Kommissar, sagte: „Die Intensivierung der Schweinehaltung in den letzten zehn Jahren hat zu Praktiken geführt, die unnötiges Leiden verursachen und sich zunehmend als kontraproduktiv erweisen. Ich nehme die Stellungnahmen unserer Wissenschaftlicher zu dieser Frage sehr ernst und werde alles daransetzen, die Rechtsvorschriften entsprechend zu ändern. Wenn diese neuen Maßnahmen erst einmal in Kraft sind, wird die Schweinewirtschaft eine Chance haben, ihr Bild in der Öffentlichkeit zu verbessern. Tierschutzaspekte sind fester Bestandteil der künftigen EU-Agrarpolitik. Wir möchten zu einer Form der Landwirtschaft gelangen, die effiziente Aufzuchtverfahren mit Aufzuchtbedingungen kombiniert, die für die Bevölkerung insgesamt akzeptabel sind.
Der heute vorgelegte Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates geht auf eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz der EU aus dem Jahre 1997 zur Schweineintensivhaltung zurück. Die Wissenschaftler betonen die Notwendigkeit, die Bedingungen in der Intensivhaltung zu verbessern. Die wichtigsten Erkenntnisse der Wissenschaftler zu Tierschutzproblemen in der Schweineintensivhaltung sind:
- die Haltung von Schweinen in sozialer Isolation und insbesondere die Haltung von Sauen in Einzelbuchten behindert das Sozialverhalten und natürliche Verhaltensweisen wie das Wühlen;
- Kunststoffböden und Vollspaltenböden verursachen Verletzungen, beeinträchtigen das Wohlbefinden und behindern das normale Wühlverhalten;
- bestimmte Fütterungssysteme können aggressives Verhalten der Tiere fördern, insbesondere dann, wenn trockengestellte Sauen unzureichend gefüttert werden und einen Großteil ihres Lebens hungern;
- nicht qualifiziertes Personal verursacht selbst bei sachgerechter Unterbringung unnötiges Leiden für die Tiere.
Der Vorschlag der Kommission sieht daher folgende Maßnahmen vor:
- ein Verbot der Unterbringung tragender Sauen in Einzelbuchten bis zu 7 Tagen vor dem Abferkeltermin;
- ein Verbot der Anbindehaltung von Sauen und Jungsauen;
- eine obligatorische Mindestgröße der Sauenbuchten, so dass sich die Tiere zumindest umdrehen können;
- obligatorischer ständiger Zugang der Schweine zu Wühlmaterial und Futter mit Faseranteilen;
- detaillierte Anforderungen an die Bodenausführung mit separaten Kotplätzen und Liege-/Fressbereichen;
Die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Verbesserungen auf die bestehenden EU-Vorschriften dürften begrenzt sein. Abgesehen davon, dass bestimmte Kernbestimmungen in einigen Ländern bereits in Kraft sind, gilt, dass die neuen Regeln schrittweise über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren eingeführt werden, damit die Industrie ihre Gebäude an die höheren Normen für den Schutz der Schweine anpassen kann. Die Regeln sollen 2012 in Kraft treten, wobei einige Schlüsselbestimmungen für neue Haltesysteme bereits ab dem 1. Januar 2002 gelten. Die Landwirte haben im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Investitionen in Gebäude und technische Ausrüstungen, die auf die Verbesserung des Tierschutzes abzielen.
Fünf Mitgliedstaaten (UK, Niederlande, Dänemark, Finnland, Schweden) haben bereits strengere nationale Rechtsvorschriften erlassen als in den Gemeinschaftsvorschriften von 1991 vorgesehen. Dabei geht es insbesondere um das Verbot von Einzelbuchten für tragende Sauen und die Schaffung einer angemessenen Umgebung, die dem natürlichen Verhalten und dem Sozialverhalten entgegen kommt.
Der Schweinebestand in der EU belief sich 1998 auf 125 Millionen Tiere; davon sind 12,6 Millionen Zuchtsauen, die hauptsächlich in Deutschland, Spanien, Frankreich, den Niederlanden und Dänemark gehalten werden. Die Schweineerzeugung hat sich zu einem hochspezialisierten Wirtschaftszweig entwickelt, der auf die Mast der Tiere nach vorgegebenen Standards ausgerichtet ist und strengen Lieferfristen unterliegt. Derzeit sind in der EU fast 65 % der tragenden Sauen in Einzelbuchten untergebracht, und über 60 % dieser Tiere steht kein Stroh zur Verfügung.
Der heute angenommene Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates ändert die Richtlinie 91/630 des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen. Er wird dem Ministerrat zur Verabschiedung übermittelt. Das Europäische Parlament wird angehört, hat aber in dieser Angelegenheit keine Mitentscheidungsbefugnis, da die Rechtsgrundlage des Vorschlags Artikel 37 ist - Gemeinsame Agrarpolitik.
Ein zweiter Vorschlag für einen Beschluss der Kommission zur Änderung der technischen Anhänge der Richtlinie 91/630/EWG wird dem Ständigen Veterinärausschuss zur Stellungnahme vorgelegt. Wenn eine qualifizierte Mehrheit der Vertreter der Mitgliedstaaten im Ausschuss den Vorschlag unterstützt, wird dieser von der Kommission verabschiedet.
Den vollständigen Wortlaut des Berichts über die Schweineintensivhaltung und das wissenschaftliche Gutachten von 1997 dazu finden Sie im Internet unter der Adresse:http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/oldcomm4/out17_en.html (engl, Text im pdf-Format)
Veröffentlicht am 16/01/2001
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