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Erfolgreiche Stallkonzepte – Wegweiser für qualitativ höchstwertige Schweineproduktion

Dipl.- Ing. agr. Friedrich Berkner 

Leitgedanke guter Stallbauberatung ist, dass drei Bausteine den Stallerfolg bestimmen:

  • 2/3 des Erfolgs für qualitativ hervorragende Schweine werden durch das Stallsystem, der Rest durch
  • die richtige Genetik der Tiere und 
  • das Geschick des Betriebsleiters erzielt.

Dabei sollten alle geltenden Gesetze vorausschauend analysiert, streng beachtet und in die Planungen integriert werden. 
Zwei kurze Betriebsschilderungen sollen einen Überblick über 25 jährige leistungsorientierte Stallbauplanung geben.
Im mittefränkischen Raum haben sich einige Landwirte zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen, deren Ziel die Umsetzung des Kenntnisstands des Autors in gesetzeskonforme, tier- und menschengerechte Ställe zur Ferkelproduktion und Schweinemast war. So konnten im Großraum Gunzenhausen einige beispielhafte Betriebe entstehen, die alle drei aufgeführten Grundgedanken für eine Qualitätsstrategie in die Praxis umzusetzen. Dabei wurde zusätzlich zu modernem Stallbau auch Umschau nach Genetik gehalten, welche höhere Leistungen und einen hervorragenden Gesundheitszustand verspricht. 


Leitgedanken für die Raumplanung eines integrierten regionalen Schweineproduktionssystems
Eine Arbeitskraft in der Ferkelproduktion mit Aufzucht der Ferkel bis 30 kg muss heute 
  • etwa 300 Produktivsauen als Vollarbeitskraft allein betreuen können, dabei 
  • als Minimum 25 Ferkel pro Sau und Jahr verkaufen und 
  • dabei deutlich weniger als 10 Stunden pro Sau und Jahr an Arbeitszeit aufwenden,

um im globalen Wettbewerb unter den nationalen Bedingungen mithalten zu können.

Die Arbeitszeit eines Selbständigen in der Landwirtschaft liegt bedauerlicherweise bei 50 Wochenstunden und mehr. Also muss ein Stall zur Ferkelproduktion so beschaffen sein, dass man zur Umsetzung des Leitgedankens auf eine Arbeitszeit von maximal 8 Stunden je Sau und Jahr gelangt.
In der Babyferkel-Produktion müssten dann vergleichbar bis 500 Sauen bei ca. 5 Stunden pro Sau und Jahr gehalten werden können. 
Vom Autor wurden in Bayern Stallmodelle dafür entwickelt und in die Praxis umgesetzt, welche diese Leistungen fast erreichen. Über die wird exemplarisch berichtet.
Verschiedene Gründe führen zu einem Raumprogramm, welches größere Produktionseinheiten in größeren Stalleinheiten zur Folge hat:
  • Soziale Aspekte für den Einzelbetrieb führen zu organisierter Arbeit mit längeren Produktionsintervallen - also z.B. einem Drei-Wochen Produktionsrhythmus.
  • Ökonomische Gründe, z. B. Verringerung der Bau- und Stalltechnik-Kosten, erfordern größere Stallabteile, die im Rein-Raus Stallbelegungssystem beschickt werden müssen.
  • Transportkapazitäten müssen optimal (ein Auf- und Abladepunkt!) genutzt werden.

Untere Größe für einen entwicklungsfähigen (Zwei-) Familienbetrieb in der Ferkelproduktion - der unabhängig von ideologischen Zeitgeistströmungen visionär voraus schaut, rational dem Wissenstand folgend handelt und betriebswirtschaftlich denkt - wird eine Sauengruppe von mindestens 36 Sauen sein, die im Drei-Wochen-Rhythmus im Stallsystem rotiert. Bei ca. 21 Wochen biologischer Produktionszeit bilden dann sieben Sauengruppen das Gerüst für einen Betrieb mit 252 Produktivsauen, der inclusive zu remontierenden Jungsauen schon an die oben erwähnte Kapazitätsgrenze von knapp 300 Sauen herankommt. Dazu benötigt er natürlich die nötige Flächenausstattung.
Die sich anschließende Schweinemast muss in der Kapazität und im Produktionsrhythmus diesem Ferkelerzeuger angepasst sein. Dabei soll stallabteilweise gleichgeschlechtlich gemästet werden.

Im Funktionsprogramm für beide Erzeugerstufen müssen allen bekannten leistungsfördernden und leistungsstabilisierenden Faktoren der Stallbauplanung und den gesetzlichen Auflagen zur Haltung von Schweinen Rechnung getragen, die Gesetze zudem vorausschauend interpretiert werden.
Dieses wird zunehmend schwieriger, da im Bereich der Tierhaltung nicht mehr Sachverstand und Fakten als Vorlage für Gesetze dienen. Abschreckend wirkt, dass seit der ersten Schweinehaltungs-Verordnung von 1988 mehrfach grundlegende Änderungen vorgenommen wurden – das betrifft vor allem den Platzbedarf und führt demnächst zum Verbot von bewährten Haltungsvarianten.

Eine Abferkelbucht lässt sich jedoch nicht einfach mal so um 0.3 m2 erweitern, Rauhfuttergaben problemlos in einstreulose Haltungsvarianten einbringen, Gruppenhaltungssysteme lassen sich nicht per Gesetzerlass funktionsfähig erklären; genau so wenig, wie täglich zu erneuernde Einstreu in Mastställe als “Komfortmatratze“ für Spaltenböden oder alternativ ein „beschichteter“ Betonspaltenboden einfach mal so realisiert werden und den Tieren Vorteile bringen sollen.
Eine Vielzahl einzelner Ländervorschriften wird wohl demnächst endlich in eine einheitliche Vorschrift für die Republik münden. Aber auch sie wird dann wohl nur Rechtssicherheit für kurze Zeit bringen, bis die Schraube der nicht nachvollziehbaren Regelungen weiter angedreht wird. Bauaktivitäten werden dadurch verhindert oder bald gar nicht mehr getätigt, denn selbst längerfristige Übergangsregelungen lassen keine Investitionen in Millionenhöhe in einen Betriebszweig mit derartiger Rechtsunsicherheit mehr zu und halten Banken ab, Kredite zu gewähren.


Der Stall und seine bauliche Ausführung
Es wird im Folgenden über ein vom Autor entwickeltes System berichtet, welches bis zur Jahrtausendwende Bestand hatte und nach den Vorstellungen des Gesetzgebers künftig beim Raumprogramm in ökonomisch entscheidenden, keineswegs „ nicht tiergerechten“ Punkten so nicht mehr erlaubt sein soll.


Hygiene
Eine Stallanlage muss aus Hygienegründen einen einzigen Eingang besitzen, hinter dem eine Hygieneschleuse mit unreinem Raum mit Kleiderablage, einem reinen Raum sowie einer Waschgelegenheit, möglichst Dusche und sauberer Stallkleidung angegliedert ist. Für An- und Ablieferung der Tiere sollte ein separater Ein- und Ausgang mit einer Rampe und einem entsprechend vorgelagerten Raum zum Sammeln der Tiere vorhanden sein, der entsprechend zu Reinigen ist. Hier gibt es mit der Schweinehaltungs-Hygiene-Vorschrift das regulierende Gesetzeswerk. Wie diese beiden Bereiche aus Hygienegründen künftig eingezäunt sein, ob Durchfahrwannen und Waschplätze für die Lieferfahrzeuge vorhanden sein müssen und wie das ausgeführt sein soll, wird immer der Amtsveterinär entscheiden und vorgeben müssen.


Anordnung und Ausführung der Funktionsbereiche
Alle Funktionsbereiche und die Stallabteile sollen an eine zentrale Stallachse angeschlossen werden. Der Stall sollte immer als sogenannter „Doppelkammstall“ mit beidseitig der Zentralachse angeordneten Bereichen angelegt sein. Die in den geltenden Verordnungen vorgegebenen Mindestflächen in Stallabteilen und verschiedenen Haltungsstufen sollten vorsichtshalber leicht überschritten werden. Es bleibt abzuwarten, was und wie die kommende Nutztierhaltungs-Verordnung am 3.1.2003 hierzu neu definieren wird. (Anmerkung: Sie ist bis zum 7.2.2004 immer noch nicht realisiert!!)


Flüssigmistsysteme
Flüssigmistsysteme müssen so angelegt werden, dass damit auch künftig zu verabreichendes strukturiertes Faserfutter bzw. dessen Reste problemlos entfernt werden können. Fest eingebaute Spülleitungs-Systeme erlauben das Rückspülen jedes Flüssigmistkanals mit Frischgülle mittels Tauchmotor-Schneidpumpen und damit die kompromisslose Reinigung selbst hartnäckigster Sink- und Schwimmschichten. 

Dazu sollte es endlich Standard und Pflicht für Baugenehmigungen werden, was der Autor seit mehr als 15 Jahren plant:
Mindestens 150 cm tiefe Kanäle für die Fäkalien, um bei Lagerung für einen Produktionsdurchgang in jeder Haltungsstufe noch mindestens 60 cm Freiraum unter den Spaltenböden zur Kontaminationsoberfläche der Fäkalien bei Höchststand im Kanal zu bewahren. Nur das gewährleistet eine Verringerung von Ammoniakemissionen/-immissionen, die in diesem Jahrzehnt zur Erfüllung bereits vorgegebner EU-Richtlinien zur Reduzierung dieser Schadstoffe gesetzlich sehr restriktiv und einschneidend reglementiert werden und voraussichtlich zum Einsatz von Luftwäschern in der Abluft führen werden.

Unterstützend sind diese Kanaltiefen auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigung der Unterseite von Spaltenböden und Fäkalienlagerstätten, wie es explizit seit 20 Juni 2000 in den Ausführungshinweisen zur Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungs-Hygiene-Verordnung, Anlage 2, Abschnitt I, Nr.1) gefordert und in der Praxis nahezu total ignoriert wird. Zumindest in nach diesem Termin genehmigten Ställen müsste das verlangt werden.


Stallklimatisierung
Die eintretende Frischluft muss klimatisiert werden können und aufbereitet als Zuluft über Porenplattenkanäle in den Kopfbereich der Tiere „zugluftfrei“ zugeführt werden können. Der Autor weiß aus wissenschaftlichen Untersuchungen, dass in seinen Stallmodellen das eingesetzte Klimatisierungssystem mit Absaugung der Abluft unterhalb der Spaltenböden, zentraler Abluftsammlung unterhalb des Haupterschließungsgangs und Abführung 150 cm über Stallfirst in einem oder mehreren Zentralkaminen eine Reduzierung der Ammoniakimmissionen um bis zu 20 % gegenüber der Oberflurabsaugung gewährleistet. Das wird natürlich durch die zuvor beschriebene penible Stallhygiene stark unterstützt. Lichtprogramme mit tiergerechter Beleuchtungsintensität über mind. 12 h mit mind. 250-300 lx mittels Bilux-/Triluxlampen werden schon lange empfohlen.


Abferkelbereich
Abferkelbuchten werden schon lange mindestens 180 x 230 cm, künftig sogar mit bis 250 cm Buchtentiefe geplant. Sie erfüllen damit die künftigen Kriterien mit mind. 4 m2 Buchtenfläche. Dank eingebauter Spülleitungen wird selbst das künftig zum Abferkeln vorgeschriebene „Nestbaumaterial“ damit geräumt werden können.


Ferkelaufzuchtbereich
Da die Aufzuchtbuchten schon seit 25 Jahren identisch in der Größe der Abferkelbuchten geplant werden, um sie bei Bestandsaufstockungen nur entsprechend nachrüsten zu müssen, stellen die künftig erhöhten Platzansprüche kein Problem dar und werden immer noch um fast 15 % überschritten. Bei Bestandsaufstockung wird meist die Ferkelaufzucht ausgelagert und sollte der Mast angegliedert werden. 


Deck- und Wartestall
Nur durch in allen Haltungsstufen praktizierte Rein-Raus-Stallbelegung und Reinigungshygiene in der zuvor beschriebenen Konsequenz (Unterspalten- und Kanalreinigung!) wird man eine derartig intensive Konzentration von Lebewesen klinisch in den Griff bekommen und die nicht sichtbare, sich langfristig in stagnierenden oder sinkenden Leistungen äußernde Krankheit Hospitalismus = „Stallmüdigkeit“ vermeiden. Die konsequente Weiterentwicklung der bestehenden Stallmodelle propagierte irgendwann einmal nicht mehr die jahrzehntelang geplante Trennung der Decktätigkeit vom Wartebereich. 

Warum?
Dank größerer Sauengruppen wurde Anfang der 90iger Jahre auch in der Haltungsstufe Wartestall für jede Sauengruppe ein separates Stallabteil mit Rein-Raus-Stallbelegung angestrebt. Ein wegfallender Sauenumtrieb zwischen Deck- und Wartestall konnte zudem die Arbeitszeit erheblich reduzieren. Nur der/die Eber werden alle drei Wochen zu einer neuen Sauengruppe umgesetzt.
Daraus entstand das sogenannte Deck-/Wartestallabteil. 

Hier sollten möglichst Selbstfang-Kastenstände eingesetzt werden, um den Sauen im Abschnitt der Wartehaltung entweder freie Bewegung oder Schutz im Kastenstand nach eigener Wahl - nicht nach Vorstellung oder Wunschdenken des Gesetzgebers - zu gewähren. Dieses Haltungssystem wird aber künftig für den Wartestall verboten sein, weil der Gesetzgeber den Einsatz von Kastenständen im Haltungsabschnitt Wartestall verbieten und durch erzwungene Gruppenhaltung mit totalem Freilauf ersetzen will.

In Planungen des Autors jedoch haben alle Kastenstände schon seit mehr als einem Jahrzehnt die künftig geforderten lichten Innenweiten zum tiergerechten Liegen der Sauen in entspannter, bequemer Seitenlage ohne Einengung der umgebenden Schutzgitter. Schon seit damals werden mindestens 65 cm lichte Standinnenweiten für Jungsauen, 70 cm für Altsauen eingeplant – leider jedoch sehr oft von den Landwirten ignoriert. Das in Planungen immer angegebene Achsmass für Stände liegt gut 3,5 cm höher!


Jungsaueneingliederungsstall = Isolierstall
Der in der neuen Schweine-Haltungs-Hygiene-Vorschrift vom 7. Juni 1999 geforderte Isolierstall zum risikoverringerten Eingliedern der Jungsauen ist erst in wenigen Betrieben Standard. Den Jungsauen sollten dabei mindestens 1.5 m2 Bewegungsfläche gewährt werden.


Maststall
Schon seit fast 20 Jahren plant der Autor mindestens 0.73 - 0.75 m2 Nettobuchtenfläche für Tiere bis 110 kg Lebendgewicht. Dies wird künftig auf 0.85 bis 1.0 m2 oder sogar noch höhere Werte erweitert (mehr oder weniger als 16 Schweine per Bucht vorausgesetzt). Das bedeutet eine Erhöhung des Platzangebots um bis zu 17 % und verteuert die Produktion. 

Es erfolgt eine durchgehende Mast von 30 - ca. 110 kg Lebendgewicht.
Ob der Ganzspaltenboden mit den herkömmlichen Betonspaltenböden von 17 mm Schlitz- und 83 mm Auftrittsbreite (= ca. 14 % Perforationsanteil) bestehen bleiben kann, hängt von der Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/93/EG ab, die einen Festflächenanteil mit 15% Perforationsanteil in der Festfläche fordert. Dann bleibt die Haltung auf Ganzspalten wie bisher erlaubt. Wird dieser Anteil durch die nationale Verordnung ab Anfang 2003 auf 10% bei ca. 34 oder gar 50 %igem Fest-/Liegeflächenanteil reduziert, leistet man stärkerer Buchtenverschmutzung und daraus resultierenden höheren Emissionen/Immissionen gesetzlichen Vorschub.

Die weiteren künftigen Vorstellungen des Gesetzgebers zum Liegebereich bei Mastschweinen müssen abgewartet werden. Sie werden gegebenenfalls zum Untergang der Schweineproduktion führen und in einigen Punkten (Hygiene betreffend) nicht vereinbar mit den Anforderungen eines Qualitäts-Management-Systems mit QS-Zeichen und anderen geltenden Verordnungen zur Hygiene sein.


Umsetzung dieser Planungsmodelle in die Praxis
Ferkelproduktion

Frau S. R. hat 1998 Ihr neues Deckzentrum nach den beschriebenen Planungsvorgaben gebaut. Der Plan und die Abbildungen zeigen den neuen Stall. Sie arbeitet in einer GbR mit dem Vater zusammen, der im nahen Ortskern die Abferkelungen und die Ferkelaufzucht betreibt.

Die Umstellung des Betriebes auf dieses System, die Erweiterung auf größere Gruppen, hervorragendes Management und nicht zuletzt der Wechsel der Genetik zu gesunden, fruchtbaren französischen Sauen der Fa. Scapaag, einer Agrar-Kooperation in Burgund, hat einen Leistungsschub gebracht, mit dem dieser Betrieb die im Vorspann aufgezeigten theoretischen Vorgaben deutlich übertroffen hat. Die Integration von Jungsauen über den vorgeschalteten Isolierstall hat sich bewährt und zeigt die Notwendigkeit bzw. Richtigkeit, dies auch gesetzlich zu fordern. Dient es doch dem Verbraucherschutz und der Reduzierung von Medikamenten, Tiere „akklimatisiert“ und gesund in den Bestand zu integrieren. 

In Zusammenarbeit mit der FH Triesdorf und der HEA/AEL (Arbeitsgemeinschaft Elektrizitätsanwendung in der Landwirtschaft) wurde ein Lichtprogramm wissenschaftlich überprüft. Dank der sechs identischen Stallabteile konnte erstmals der Erfolg eines exakten Kunstlicht-Programms mit definierter Lichtstärke, Lichtspektrum und Zeitdauer im Vergleich zur Variante mit Naturlichteinfall über Stallfenster (laut den Vorstellungen der neuen Gesetzgebung) eine deutliche Leistungssteigerung bewiesen werden.

12 Stunden Lichtprogramm mit anschließender Abdunklung bei mit von 150 bis auf 300 Lux gesteigerter Lichtintensität über den Köpfen der Sau brachten nicht nur eine Steigerung der Ferkelzahl um bis zu drei Ferkel pro Sau und Jahr, sondern auch eine deutliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Bei Hochleistungen dient dies der Stabilisierung des Betriebserfolgs. Die Ergebnisse aus einem solchen Betrieb siehe unter HEA, „Drinnen und draußen“, Heft 1/2001.

Optimale Standbreiten, Standlängen und Standhöhen sowie die ebenfalls schon den kommenden neuen Verordnungen entsprechenden Buchtengrößen für Jungsauen und für den Eber, der nötige Freiraum zur täglichen Bewegung der Tiere, eine Klimatisierung mit Unterflurentlüftung und Zentralabsaugung, welche die Schadgase weit unter den empfohlenen 20 ppm Ammoniak im Tierbereich hält und gegebenenfalls problemlos mit einer Luftwäsche nachgerüstet werden könnte, wenn dies denn künftig gefordert werden sollte, qualitativ hochwertige und tiergerechte Betonspaltenböden der Fa. Schwarz in Töging/Inn, ein vorschriftsmäßig eingerichtetes Besamungslabor mit einem separaten Deckabteil und vor allem die optimale Betriebshygiene mit Ganzraum- und Unterbodenreinigung nach jedem Produktionsdurchgang - all das ist im optimalen Zusammenspiel Garant für langfristig stabile Leistungen und ein Bestehen im Wettbewerb, qualitativ hochwertige Ferkel zur Mast an regionale Berufskollegen liefern zu können. 

Die Anforderungen von QS-Systemen stellen für Frau S. R. und Ihren Vater kein Problem dar, sondern sind selbstverständliche, teilweise übererfüllte oder leicht zu realisierende Realität.


Schweinemast
Kollegen wie z. B. Herr F. W., der all seine Ferkel zur Mast aus einem nahezu baugleichen Betrieb in unmittelbarer Nachbarschaft bezieht, haben Ihre Stallkapazitäten deren Produktionsrhythmus angepasst. Sie wachsen so zu einer Kooperation zusammen, weil der gemeinsame Wille zur Qualitätserzeugung und bzw. das Studium in Triesdorf sie zusammen geführt hat. 
Die erste Erweiterung für seinen vor drei Jahren gebauten Maststall wird nächstes Jahr realisiert, die nächste Erweiterung ist in der Genehmigungsphase.

Garanten des Betriebserfolgs sind eine Schauer Spotmix Multiphasen-Restlosfütterung, eine solide eigene Futtergrundlage mit den nötigen externen Ergänzungen, qualitativ hochwertige und gesunde Ferkel aus nureinem Zulieferbetrieb, die mit eigenen Transportfahrzeugen über nur wenige km Fahrstrecke geholt werden und ein Stallsystem in der beschriebenen Art mit ca. 0.75 m2 Nettobuchten-fläche pro Mastschwein. Die Zunahmen können den Markterfordernissen nach gesteuert werden und liegen bei momentan ca. 780 g Tageszunahmen. Sie sind in der Vormastphase sehr viel höher, um in der Endmast entsprechend so gebremst zu werden, dass Magerfleischanteile zwischen über 59 bis teilweise über 60% erreicht werden. Dabei liegen die Futterverwertung bei ca. 1 : 2.65, die Ausschlachtungen bei 79 bis 80.4 % und das Fleischmaß zwischen 67 bis zu 71 mm. Die bisher gemästeten Scapaag Ferkel liegen bei allen Parametern an der Spitze, weisen ein sehr hohes Fleischmaß von 71 mm bei einer geringfügigen höheren Speckdicke auf, als die Ferkel des Ferkelerzeugers mit anderer Genetik. Die erzielten Magerfleischanteile waren dennoch identisch. Das Erstaunliche dabei ist, dass die Scapaag-Schweine in der gleichen Zeit ca. 2,5 kg mehr Schlachtgewicht an den Haken brachten. Dies zeigt das sehr hohe genetische Leistungspotential dieser französischen Genetik. Das Resultat ist ein entscheidender ökonomischer Vorteil.

Die Genetik dieser Sauen wird in Zuchtbetrieben im Elsaß den Erfordernissen des süddeutschen Marktes bereits kontinuierlich angepasst. Dreijährige Erfahrungen mit dieser Rasse in Bayern sind für Ferkelerzeuger und Mäster sehr positiv und beweisen die Richtigkeit des von allen eingeschlagenen Wegs, dem bayerischen Markt hochwertige, vor Ort produzierte Schlachtprodukte anzudienen und einer visionären Beratung gefolgt zu sein. Einem Salmonellen-Monitoring kann dank auch im Ferkelerzeugerbetrieb vorbildlich praktizierter Hygiene gelassen entgegengesehen werden.


F. Berkner
www.fritzberkner.de
www.i-z-s.de

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