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11.05.2006

Betreff: AW: AW: Neue Schweinehaltungshygieneverordnung vom 09.05.2006 vom 11.05.2006

Lieber Bernd Iben,
Bauern verdienen mit der Tätigkeit in Ihrem Beruf ihr Geld, der Veterinär Dr. Iben, wenn er sie als Kunden hat, an ihnen - das gibt ihm aber kein Recht zu solchen Behauptungen. Diese Unterstellung ist schlicht und einfach falsch und man macht sich damit als Veterinär bei Bauern so sicher keine Freunde!
Sie gehört entsprechend - und mit einigen Fakten unterlegt - kommentiert.

Bauern sind nicht "gegen alles", sondern "für etwas realistisches und sinnvolles", was alle Politiker auch verantworten können.
Und das ist schlicht und einfach eine Umsetzung der beiden EU-Richtlinien 2001/88 und 93/EG von 2001 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen in nationales Recht.
Für nichts anderes kämpfen wir alle seit langer Zeit.

Liest man unter http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,6255,00.pdf die betreffenden aussagefähigen Passagen des Koalitionsvertrags nach, so steht dort wörtlich nur:
“Wir werden uns auf EU-Ebene für die Festlegung von hohen Tierschutzstandards einsetzen, die diesem Anspruch genügen, damit darüber hinaus geltende nationale Regelungen möglichst nicht erforderlich werden.“
Und sonst nichts!
Es ist also verwunderlich, dass der "sozial"demokratische Regierungspartner sich hier gegen eine 1: 1 Umsetzung querlegt.
Es gibt logischen keine Gründe dafür, selbst wenn Dein Kollege Dr. Priesmeier als Veterinär und Tierschutzbeauftragter und die ehemalige Leiterin einer Sonderschule Wolff als agrarpolitische Sprecherin dieser Fraktion unter http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=22536&pm=1 nachlesbare Fraktionspapiere herausgeben, wo sie durch Aufstellungen falscher Behauptungen zugeben, 10 Jahre verschlafen zu haben (einige Jahre davon offensichtlich auf Staatskosten!!):

Die EU-Richtlinien sind nicht 15 Jahre alt, sondern datieren exakt 4 Jahre und 6 bzw. 7 Monate zurück und sind vom Oktober/November 2001!
Und hätte sie die Vorgängerregierung nach der Umsetzungsfrist von gut einem Jahr im Maßstab 1:1 am 2. Januar 2003 in Kraft gesetzt - wie es die EU gefordert hat,
- wäre allen Steuerzahlern viel Geld gespart worden,
- hätte die Landwirtschaft hätte endlich wieder Rechtssicherheit gehabt,
- wären nötige und gewünschte Investitionen lange getätigt worden,
- hätte man damit das Wirtschaftswachstum belebt,
etc. etc...
Vielleicht solltest Du Dich darüber etwas intensiver informieren?
Leider fällt auch der niedersächsische Landwirtschaftsminister Ehlen in den gleichen Tenor, wie man dem Plenarprotokoll der Bundesratssitzung vom 7.4.2006 unter
http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/6_20Parlamentsmaterialien/6.5_20Stenografische_20Berichte/6.5.7_202006/HI/Plenarprotokoll_20821,property=Dokument.pdf
entnehmen kann. Er sagt zwar erst:
"Was wir nicht brauchen, sind Vorschriften, die über die EU-Vorgaben deutlich, also in einer den Wettbewerb verzerrenden Weise, hinausgehen."
Kurz darauf widerspricht er sich jedoch:
".Ich plädiere daher dafür, dass wir die europäischen Vorgaben zur Schweinehaltung vom Grundsatz her 1 : 1 umsetzen. Das bedeutet aber zugleich, dass nicht alle Details der EU-Rahmenvorgaben von vor 15 Jahren heute noch zutreffend sind. Dies hat der Agrarausschuss in seiner Empfehlung für das Plenum auch so gesehen und Abweichungen von den EU-Vorgaben dort vorgenommen, wo es für sie wissenschaftliche Erkenntnisse gibt oder sie fachlich geboten sind, etwa dann, wenn die EU-Regelung hinter der guten landwirtschaftlichen Praxis zurückbleibt."

Er redet kaum weniger "Schmarrn" als die Frontleute der SPD!
Wir werden weiter für eine 1:1 Umsetzung kämpfen - und der Bauernverband täte gut daran, die Zustimmung von Minister Seehofer und damit die endgültige Legalisierung zu einer jetzt möglichen Klage gegen diese DVO mt Künast´scher Vorprägung zu nutzen. Herr Sonnleitner hat auch einen Schweinemaststall - auf dessen Gewinn er jedoch wohl nicht mehr angewiesen ist!
Die Industrie wollte schon vor Jahren klagen - Rechtsanwälte beschieden den Betreibern dafür, dass erst einmal das Gesetz vorhanden sein muss und man im Vorfeld nichts ausrichten könne.

Gruß
Fritz Berkner


Antwort auf:

Es geht nicht um eine neue Schweinehaltungshygieneverordnung, sondern um
eine neue Schweinehaltungsvordnung. Das sind zwei verschiedene Schuhe.
Die Stimmung der Bauern dazu ist klar: die sind gegen alles!

Dr. Dr. Bernd Iben


Antwort auf:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Student an der FH Weihenstephan, Landwirtschaft.
Ich schreibe gerade eine Arbeit über die neue SchhalthygV und möchte dazu einige Stimmungen der Landwirte (anonym) dazu einfangen.
Nun also meine Frage: Was halten Sie von der neuen Verordnung vom 7. 4. 2006 und was wird sich ihrer Meinung nach für den Landwirt ändern?

Schon mal vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen,
Mit freundlichen Grüssen,
Johannes Zahner