06.12.2013
Betreff: AW: Mastplätze statt Sauenplätze vom 04.12.2013
Hallo Franz,
Du musst die GVE der BiMSch erst einmal umrechnen in Mastplätze: siehehttp://www.tll.de/ainfo/archiv/ve_schl.pdf
Beachten muss Du dann die Ammoniakemmission, die sich auf Grund der Mastschweinehaltung wahrscheinlich erhöhen wird.
Wenn Du in dem genehmigten Rahmen bleiben willst musst Du beides berechnen und dann hast Du ungefähr die Zahl der zu haltenden Mastschweine.
viele Grüße
Christine
Antwort auf:
Wenn ich eine Bimsch-Genehmigung für 560 Sauen besitze, wieviele Mastplätze wären das, wenn ich es ändern lassen möchte?
Gruß Franz