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08.04.2011

Betreff: AW: Umbau Deckzentrum vom 06.04.2011

Hallo Florian,
da sich wohl niemand bisher gemeldet hat, einige Hinweise. Grundsätzlich gilt die TierschutznutztierhaltungsVO. Zusätzlich gibt es die Ausführungshinweise dazu vom 23.2.2010, die wohl aber noch nicht in allen Bundesländern 1 : 1 umgesetzt wurden.
Dort findest Du einige konkretere Vorgaben an den Besamungsstall. In der Tat sind die lichten Weiten für die Besamungsstände mit 70 cm (Sauen) und 65 cm (für Jungsauen und "kleinere Sauen") vorgegeben. Mindestens 50 % der Stände müssen für Sauen ausgelegt sein. Dazu gibt es weitere Vorgaben. Ich füge die Ausführungshinweise an die email an (hoffe, dass sie ankommt).

Viel Erfolg

Steffen Hoy


Antwort auf:

Hallo Pigpooler,

überall liesst man von der Tierschutznutztierhaltungsverordnung, welche ab dem Jahr 2013 für uns Sauenhalter die Vorgaben bezüglich Gruppenhaltung, Platzebedarf, Spaltenbreite etc. etc. regelt.

Ich möchte in den nächsten Wochen allerdings mein Deckzentrum umbauen (modernisieren) und wollte anfragen, welche Vorschriften ich dort zu beachten habe.
Da die Sauen dort ja bis zum 28. Tag nach der Belegung - zum ruhigen Einnisten der Eier - in Einzelhaltung gehalten werden dürfen fällt dort z.B. die Regel mit dem 2 Meter breiten Gang bei doppelreihigen Aufstallung hinter den Sauen weg.

Aber welche anderen Kriterien habe ich zu berücksichtigen? Müssen auch im Deckzentrum die Kastenstände für Altsauen auf 70 cm Innenmaß stehen und 65 cm für Jungsauen? Gelten dort die Spaltenmaße von ... mm)???

Ich möchte das Deckzentrum jetzt schon so mit neuen Kastenständen bestücken, dass ich alles für 2013 richtig mache.

Über Antworten freue ich mich schon jetzt,
Gruss, Florian